Umweltausschuss lehnt Behandlung der Klärschlammverbrennungspetition ab

Völlig unverständlich findet Rosi Steinberger die Entscheidung der Mehrheit im Umweltausschuss, eine Petition gegen die Klärschlammverbrennung in der Gemeinde Mallersdorf als nicht zulässig zu erklären.In der Petition war es zum einen um ein Konzept der Staatsregierung zur flächendeckenden Versorgung mit diesen Verbrennungsanlagen gegangen, zum anderen ging es um ein konkretes Bauvorhaben in der Gemeinde Mallersdorf.

Die Begründung von CSU und FW, der sich auch der Vertreter der FDP anschloss, lautete, es wäre ja noch gar kein Verfahren eingeleitet und man könne darüber nicht befinden. Mit dem Ergebnis, dass die Petition wegen Unzulässigkeit abgelehnt wurde.

„Das habe ich noch nie erlebt“, sagte Steinberger. In ähnlichen Fällen habe man die Petition verschoben. Aber nicht einmal das wollte die Mehrheit. Dabei wäre sowieso jetzt der richtige Zeitpunkt für die Petition. Die Gemeinde ist noch nicht in die Planung eingestiegen. Wenn es aber einen Bebauungsplan gibt, habe der Bauwerber sogar Anspruch auf eine Genehmigung, so die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme. Sofern die Auflagen alle erfüllt seien.

„Das genau ist aber der Knackpunkt“, so Steinberger. Denn die Mallersdorfer Anlage soll mit wesentlich weniger Auflagen errichtet werden als die neue kommunale Anlage in Straubing. Damit kann sie kostengünstiger wirtschaften. Das allein wäre nicht so schlimm, wenn es genug Material gäbe. Aber beide Anlagen zusammen hätten dann eine dreimal so hohe Kapazität, wie in Niederbayern in einem Jahr anfällt. Das sei unternehmerisches Risiko, argumentiert die Staatsregierung. „Das trifft dann offensichtlich auch für die Straubinger Anlage zu“, schlussfolgert Steinberger und erinnert daran, dass diese Anlage wegen der großen Dimension von den Grünen abgelehnt worden war. „Nun soll sogar noch eins aus privater Hand draufgesetzt werden“, ist Steinberger empört. „Leider auch mit Unterstützung der Regierungsmehrheit im Landtag.“

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