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Derzeit ist der Tierschutz in Bayern zersplittert und bei verschiedenen staatlichen Einrichtungen mit unterschiedlichen Kompetenzen angesiedelt. Was wir brauchen, ist eine zuständige Stelle, wo nicht nur auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Kompetenzen auf aktuelle Probleme reagiert wird, sondern auch umfassend beraten wird, wo an der konzeptionellen Entwicklung des Tierschutzes gearbeitet wird, Öffentlichkeitsarbeit betrieben und die Zusammenarbeit und der Austausch mit Verbänden gesucht wird."
Vier Bundesländer, nämlich Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und das Saarland haben bereits eine/n Tierschutzbeauftragte/n und bisher rundum positive Erfahrungen gemacht.
Die Tierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, war vor wenigen Wochen bei den Landtagsgrünen zu Besuch und hat ihre Arbeit vorgestellt. Nicht zuletzt aufgrund der überzeugenden Darstellung ihrer Arbeit wollten die Grünen dieses baden-württembergische Erfolgsmodell auf Bayern übertragen.
In Bayern gibt es zwar einen Tierschutzbeirat, der die zuständige Ministerin beraten soll, jedoch hat dieser Tierschutzbeirat außer dieser Beratungstätigkeit keinerlei weitere Kompetenzen.
„Das ist uns zu wenig. Um den Tierschutz in Bayern tatsächlich im Einklang aller auch noch so verschiedener Interessen sinnvoll weiterzuentwickeln, um umfassende Beratung anbieten zu können und auch bei konkreten Anlässen angemessen agieren zu können, müssen die Kompetenzen an einer Stelle gebündelt werden. Das bedeutet nicht, dass wir die bisherigen Strukturen völlig auflösen wollen, aber Tierschutz ist zu wichtig, um ihn ein wenig da und ein wenig dort zu betreiben“, so Rosi Steinberger. „Und andere Bundesländer haben bewiesen, wie gut eine Tierschutzbeauftragte dem Tierschutz tut.“
Leider war die CSU anderer Ansicht und lehnte den Antrag im Umweltausschuss ab. Nach ihrer Überzeugung gibt es in Bayern eine funktionierende Struktur bei den staatlichen Stellen, dies alles sei ausreichend.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist dem nicht so - aber für wen Tierschutz nur eine untergeordnete Rolle spielt und wer die Fakten nicht sehen will, der muss dann auch nichts verbessern.
Gemeinsam mit Dr. Cornelie Jäger, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg, präsentierte Rosi Steinberger, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen bei der heutigen Pressekonferenz ein Grünes Konzept für besseren Tierschutz in Bayern, das auch die Forderung nach einem Tierschutzplan in der Nutztierhaltung umfasst.
Bei einem Ortstermin am Nachmittag am Hotspot Massentierhaltung, dem Reichertsweiler Hof im Landkreis Donau-Ries, und einem Podiumsgespräch in Donauwörth am Abend gemeinsam mit der Landesvorsitzenden Sigi Hagl und dem Tierarzt und Sprecher des Landesarbeitskreises Ökologie-Tiere-Natur-Umwelt, Dr. Rupert Ebner, wurden Defizite rund um den Tierschutz in Bayern beleuchtet und Möglichkeiten der nachhaltigen Verbesserung aufgezeigt und diskutiert.
Tierschutz führt in Bayern nur ein Schattendasein. Das hat einen strukturellen Grund: Der bayerische Tierschutzbeirat ist ehrenamtlich tätig, trifft sich lediglich zweimal pro Jahr und die Ergebnisprotokolle werden nicht veröffentlicht. Dieser Tierschutzbeirat ist Beratungsgremium in allen Angelegenheiten des Tierschutzes für die zuständige Umweltministerin Scharf und soll die Arbeit des Ministeriums auf dem Gebiet des Tierschutzes in Bayern fördern und unterstützen.
Baden-Württemberg geht einen anderen Weg. Im April 2012 wurde dort die Tierärztin Dr. Cornelie Jäger zur ersten Landes-Tierschutzbeauftragten berufen. Die Stabsstelle der Tierschutzbeauftragten ist zentrale Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Tierschutzverbände und -vereine. Sie besitzt Initiativrecht gegenüber dem Ministerialdirektor im Umweltministerium, wirkt an der einschlägigen Gesetzgebung mit, hat eigene Mittel und berichtet der Öffentlichkeit transparent über ihre Aktivitäten.
Um die Belange des Tierschutzes in Bayern deutlich nach vorne zu bringen, fordern wir für Bayern eine/n Tierschutzbeauftragten, der direkt dem Ministerium unterstellt ist, diesem zuarbeitet, mit Expertenwissen berät und dadurch z.B. bei Gesetzesvorhaben das Ministerium entlastet.
Weitere wichtige Aufgaben der Stabsstelle des Tierschutzbeauftragten sind:
02.02.2023 Antrag Haushaltsplan 2023; hier: Einrichtung einer Stabsstelle für eine Landesbeauftragte bzw. einen Lan-desbeauftragten für Tierschutz (Kap. 12 01 neuer Tit.)
08.02.2022 Antrag Haushaltsplan 2022; hier: Einrichtung einer Stabsstelle für eine Landesbeauftragte bzw. einen Lan-desbeauftragten für Tierschutz (Kap. 12 01 neuer Tit.)
04.02.2021 Antrag Haushaltsplan 2021; hier: Einrichtung einer Stabsstelle für eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Tierschutz (Kap. 12 01 neuer Tit.)
20.03.2020 Antrag Tierschutz voranbringen - endlich eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten für Bayern einführen!
12.11.2015 Antrag Landesbeauftragte/n für Tierschutz in Bayern einrichten
17.02.2016 Rede zum Antrag Landesbeauftragte/n für Tierschutz in Bayern einrichten
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