Eine wichtige Aufgabe des Landtags ist die Kontrolle der Staatsregierung und Verwaltung. Zu diesem Zweck steht mir als Abgeordnete insbesondere das Frage- und Informationsrecht zu. Um dieses Recht auszuüben kann ich Anfragen an die Staatsregierung richten oder sie mittels Antrag zum Handeln auffordern. Ein Antrag kann von einzelnen Abgeordneten oder auch von einer Fraktion eingereicht werden. Ob ein Antrag angenommen und die Staatsregierung somit zum Handeln aufgefordert wird, darüber entscheidet das gesamte Parlament in seiner Vollversammlung.
Einige ausgewählte Anträge meiner Fraktion, die ich mitinitiiert habe, habe ich hier gesammelt.
Nulltoleranz bei Pestizidrückständen in Lebensmitteln
Spielerschutz gewährleisten – Glücksspielregulierung neu aufstellen
Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag
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