Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns. Seit 1949 hat der Bayerische Landtag seinen Sitz im Münchner Maximilianeum.
Der Bayerische Landtag hat vier große Aufgaben zu erfüllen:
Mehr finden Sie unter folgendem Link Bayerisches Parlament.
Der Landtag ist nicht nur Gesetzgeber, ihm obliegt auch die Kontrolle der Staatsregierung und Verwaltung. Zu diesem Zweck steht den Abgeordneten insbesondere das Frage- und Informationsrecht zu. Dazu zählen Parlamentarische Initiativen wie Anträge und Anfragen an die Bayerische Staatsregierung.
Meine Anfragen, Anträge sowie meine Redebeiträge im Plenum finden Sie unter folgenden Menuepunkten:
Die 205 Mitglieder des Bayerischen Landtags - MdL- sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei bzw. organisierten Wählergruppe. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden (Art. 13 Bayerische Verfassung). Jeder Staatsbürger kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres wählen und gewählt werden. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
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