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„Der Unternehmer, der in Niederbayern jahrelang giftigen Teer illegal verarbeitet und entsorgt hat, ist viel zu milde davongekommen“, meint MdL Rosi Steinberger, Vorsitzende im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags.
Wenn man bedenkt, wie viele Millionen Euro der Ausbau des Materials gekostet hat, sind Bewährung und 25.000 Euro Strafe nicht der Rede wert. Denn der unsachgemäße Einbau hatte natürlich auch finanzielle Vorteile für den Unternehmer. Und die dürften die 25.000 Euro weit übersteigen. Den Schaden hat die öffentliche Hand, die die Entsorgungskosten begleichen muss. Dieses oft anzutreffende Prinzip der ungleichen Lastenverteilung: Gewinne für die Unternehmer – Verluste für die Allgemeinheit – hätte das Gericht wenigstens in diesem Fall durchbrechen können. Zurück bleibt ein schaler Nachgeschmack. Wie war es möglich, dass ein Unternehmer schalten und walten konnte, wie er wollte? Und das offenbar in vollem Bewusstsein der Unrechtmäßigkeit seines Tuns. Wieso kann in Bayern immer noch giftiger Teer in privaten Flächen verbaut werden, obwohl das andere Bundesländer schon längst verboten haben?
Das milde Urteil ist ein schlechtes Signal für alle, die sich an Recht und Gesetz halten. Am Ende darf der Ehrliche nicht der Dumme sein. Und der Staat muss endlich Nägel mit Köpfen machen und die private Nutzung von giftigem Teer untersagen.
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