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Bereits mehrmals hatten die Grünen im Bayerischen Landtag den Antrag gestellt, klare gesetzliche Regelungen bezüglich der Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch zu erlassen. Eine der Hauptforderungen im grünen Antrag: dieses gefährliche Material darf überhaupt nicht an Private abgegeben werden. Wiederholt, zuletzt im vergangenen Jahr, wurde der Antrag vom Bayerischen Landtag mit CSU-Mehrheit abgelehnt. Auch Ministerin Scharf sah keinen Handlungsbedarf. Nun plant der Landkreis Passau Ausgaben bis zu einer Million Euro für die Ersatzvornahme in der Gemeinde Hutthurm. Dort wurden große Mengen teerhaltigen Materials auf einem landwirtschaftlichen Betrieb verbaut.
Rosi Steinberger, Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag und Berichterstatterin der Petition aus Hutthurm, sieht in diesem Verhalten auch eine Mitschuld der Staatsregierung am Teerskandal in Hutthurm. In einer Anfrage hat sie deshalb die Staatsregierung aufgefordert, auch finanziell Verantwortung zu übernehmen.
„Die Antwort aus dem Umweltministerium ist ernüchternd“, so Steinberger. Da der Teer nicht als Altlast eingestuft werden könne, gebe es dafür auch keine Finanzzuweisungen, so das Ministerium.
Darüber hinaus nimmt die Staatsregierung auch Bezug auf ein Merkblatt der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall, in dem die Verwendung von teerhaltigem Material genau geregelt ist. „Diese Aussage ist richtig“, stellt Steinberger fest. Nur das daran angelehnte bayerische Merkblatt hat diese Regelung nicht wortwörtlich übernommen.“ Auch darin sieht Steinberger eine Mitschuld der Staatsregierung. „Ich finde es schade, dass im Umweltbereich in Bayern gar nichts voran geht. Die Ministerin Scharf wird daran aber vermutlich auch nichts ändern.“
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