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Rosi Steinberger, Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch, konkret nun mit einem Fall auf einem Aussiedlerhof in Hutthurm, auf dem vor fünf Jahren rund 5000 Tonnen dieses Materials eingebaut wurden. Besorgte Anwohner, die eine Gefährdung des Grundwassers befürchten, wandten sich Ende vergangenen Jahres an Steinberger, die Mitglied im Umweltausschuss des Landtags ist.
Bei einem ersten Ortstermin wurden Ungereimtheiten festgestellt, denen die Abgeordnete mit einem ausführlichen Fragenkatalog an das Bayerische Umweltministerium nachgegangen ist.
Außerdem forderte die Grüne Landtagsfraktion, pechhaltiges Material nicht mehr in private Hände abzugeben. Im November 2014 wurde der Antrag von der Mehrheit des Bayerischen Landtags abgelehnt.
Umweltministerin Ulrike Scharf hatte bei der damaligen Plenardebatte das Wort ergriffen und auf die ihrer Ansicht nach ausreichende gesetzliche Regelung hingewiesen. Wörtlich sagte sie in ihrem Redebeitrag:
„Eine Grundwassergefährdung durch pechhaltigen Straßenaufbruch darf es nicht geben…..Ein Einbau in Privatwege außerhalb von Industrie- und Gewerbeflächen, in Wirtschaftswege oder in Lärmschutzwälle ist ausgeschlossen. Damit sorgen wir auch dafür, dass das Material nicht zu kleinteilig verbaut wird.“
Diese Aussage der Ministerin stützt sich auf die maßgeblichen Regelwerke der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt, LfU, sowie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA.
Der Fragenkatalog, den Rosi Steinberger beim Bayerischen Umweltministerium eingereicht hat, liegt nun beantwortet vor.
Darin würden nun einige Widersprüche mit der offiziellen Lesart deutlich. Das Landratsamt Passau hätte vom geplanten Einbau des pechhaltigen Straßenaufbruchs gewusst und dem Einbau des Materials in der Zufahrt und den Umfahrungen des Bauvorhabens zugestimmt.
„Ich bin der Meinung, dass dieses Material überhaupt nicht eingebaut hätte werden dürfen, da es sich um Privatgrund außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten handelt “, so Rosi Steinberger, „und Umweltministerin Scharf sieht dies, sofern man ihren Worten Glauben schenken darf, offensichtlich genauso.“
In der Antwort der Staatsministerin auf Steinbergers Fragen zum Aussiedlerhof in Hutthurm heißt es nun: „Der Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch ist als solches weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.“ Ein ordnungsgemäßer Einbau gemäß den Vorgaben des Merkblattes sei zu unterstellen gewesen.
„Was ist denn nun Sache in Hutthurm? Es kann doch nicht sein, dass ein nachweislich krebserregendes Material auf Privatgrund eingebaut und so gut wie gar nicht kontrolliert wird“, so Steinberger empört. „Hätten die Nachbarn nicht Alarm geschlagen, wüssten wir bis heute von der Sache nichts. Und passiert ist bis heute nichts!“
Mit einer nachträglichen Versiegelung ist es nach Ansicht der Abgeordneten nicht getan. Sollten die Brunnen des Nachbarn dieses Material aufweisen, sei eine Gefährdung des Grundwassers bereits jetzt nachgewiesen. Dies werde laut Staatsministerin Scharf derzeit untersucht.
Steinbergers Fazit: „Das gesamte Pech muss ausgebaut werden. Eine andere Lösung kann ich mir nicht vorstellen.“
1. Antwort des Umweltministeriums 2. Antwort des Umweltministeriums
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