Variantenvergleich steht auf tönernen Füßen
Die Weiterführung der B 15 neu als Ortsumfahrung von Landshut wurde in Berlin für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Um die Betroffenen vor Ort in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und die beste Variante für eine Ortsumfahrung herauszufinden, wurde vom Staatlichen Bauamt ein Dialogforum installiert, bei dem Mandatsträger*innen, Bürgermeister*innen, Bürgerinitiativen und Interessensverbände beteiligt sind.
Es wurden 13 Varianten von den beauftragten Planungsbüros Prof. Kurzak und Schober hinsichtlich Verkehrswirksamkeit und naturschutzfachlicher Relevanz geprüft. Das Staatliche Bauamt hat die Gutachten mit einer Matrix bewertet, die nach Ansicht Steinbergers viele Fragen aufgeworfen hat.
Sie hat deshalb mit dem Verkehrswissenschaftler Dipl. Geograph Wulf Hahn vom Büro Regio Consult in Marburg einen unabhängigen Gutachter beauftragt, der heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse seiner Untersuchungen vorstellte.
Hahn bezeichnet die im Dialogforum vorgestellten Unterlagen als mangelhaft und für das abgelieferte Ergebnis in Anbetracht der Kosten unzureichend. Die vom Staatlichen Bauamt gewählten Bewertungskriterien seien für einen objektiven Variantenvergleich nicht nachvollziehbar und nicht geeignet.
Der Verkehrswissenschaftler bezweifelt, dass die stadtferne Ostumgehung (Variante 1a) eine genehmigungsfähige Lösung darstellt. Er erwartet große Probleme hinsichtlich FFH- Verträglichkeit und Artenschutz. Für die Region ist diese Variante seiner Ansicht nach eine suboptimale Lösung. Hahn sieht für die Entlastung der Stadt Landshut eine stadtnähere Variante, die ins übergeordnete Verkehrsnetz sinnvoll eingebunden ist, als bessere Lösung an. Hierzu müssten noch weitergehende Untersuchungen erfolgen. Eine Verbindung zwischen der B15 und der B299 hält der Wissenschaftler ebenfalls für zielführend.
Rosi Steinberger sieht sich in ihrer Kritik durch die Aussagen Hahns in vollem Umfang bestätigt. Die gesamte Bewertungsmatrix scheine darauf abgestellt zu sein, die Variante 1a zu rechtfertigen. Sie weist noch einmal darauf hin, dass sie die Bereitschaft, ein Dialogforum einzurichten, ausdrücklich begrüßt. In einem solchen Verfahren solle eine Lösung im Konsens erzielt werden. Das Verfahren sei transparent, ergebnisoffen und professionell zu gestalten. Keine der drei genannten Eigenschaften sei für den Dialogprozess in Landshut zutreffend.
16.04.2018 Anfrage Provisorischer Anschluss B15n an A92
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