Neues EU-Recht nutzen, um gesetzliche Regelung zur Verhinderung des Genanbaus in Bayern zu schaffen
München (5.12.2014/hla). Durch eine neue Regelung in der EU können einzelne Mitgliedsländer den Anbau von Gentechnik auf ihrem Hoheitsgebiet unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Wenn ein Gentechnikunternehmen einen Antrag auf Zulassung einer Genpflanze in der EU stellt, können EU-Mitgliedsländer ein „Opt-Out“, also eine Ausnahme für ihr Land beantragen, um deren Anbau zu verbieten. Rosi Steinberger, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, fordert umgehendes Handeln der Politik ein: „Die Bundesregierung muss jetzt sofort die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Deutschland diese Option wahrnehmen kann.“
Sie appelliert in diesem Zusammenhang gerade an die CSU, in Berlin Farbe zu bekennen und für eine wasserdichte Begründung zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen in Deutschland zu sorgen. „Bislang hat sich die Bundesregierung in Brüssel bei allen Zulassungen enthalten und so letztlich den Weg frei gemacht für Gentech-Zulassungen in der EU und damit auch in Deutschland“, so Rosi Steinberger. Jetzt werden wir sehen, ob die CSU bereit ist der Gentechnik-Lobby die Stirn zu bieten.“
Als unzureichend kritisieren die Landtags-Grünen allerdings die Regelung, wonach die Mitgliedstaaten Umweltgründe nicht für den Bann von Gen-Pflanzen heranziehen dürfen, obwohl eine Bedrohung der Umwelt durch den Anbau nicht auszuschließen sei. Dies schränke die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, sich für ein Anbauverbot auszusprechen, drastisch ein.
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