Menü
Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Die Ergebnisse, die im Umweltausschuss präsentiert wurden, waren desaströs.
Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Dabei werden meist landwirtschaftliche Flächen zu Biotopen aufgewertet. Wir Grüne forderten nun einen Bericht zur Kontrolle dieser Pflicht. Die Ergebnisse, die im Umweltausschuss präsentiert wurden, waren desaströs. Anhand eines Modellprojektes im Landkreis Ebersberg, bei dem 100 zufällig ausgewählte Ausgleichsflächen kontrolliert wurden, beantwortete die CSU-Regierung die Fragen des grünen Antrags. Nur 20 Prozent der Flächen wiesen keine Mängel auf. Weitere 29 Prozent hatten geringe Mängel und über die Hälfte größere Mängel. Bei 26 Prozent war keine Umsetzung festzustellen, sie existierten also gar nicht. Die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität greifen nur bei einem Fünftel der Fläche. Kein Wunder, dass sich damit der Rückgang der Biodiversität nicht aufhalten lässt, wenn eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes praktisch wirkungslos ist. Erschreckend war auch, dass keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Vorhabensträgern festgestellt wurden. Auch die öffentliche Hand ignoriert das Naturschutzrecht.
Rosi Steinberger, Mitglied im Umweltausschusses, sagt: „Der Landkreis Ebersberg ist kein Einzelfall. In ganz Bayern gibt es massive Vollzugsdefizite. Den Einzigen, die diese Missstände kontrollieren könnten, den Naturschutzbehörden, wird von der CSU ausreichend Personal verweigert. Schöne Biodiversitätskonzepte sind wenig wert, wenn die Hausaufgaben so schlampig ausgeführt werden.“
Zu dem Antrag Kontrolle der Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bayerischem Naturschutzgesetz der Landtagsgrünen können Sie hier den Bericht der Bayerischen Staatsregierung nachlesen.
zurück
01.02.2023 Antrag LEP-Teilfortschreibung XIV: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Raumplanung verankern
01.02.2023 Antrag LEP Teilfortschreibung XIII: Öffentlichkeitsbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen und der Fortschreibung von Regionalplänen
01.02.2023 Antrag LEP-Teilfortschreibung VIII: Mehrfachnutzungen etablieren
01.02.2023 Antrag LEP-Teilfortschreibung VII: Flächenverbrauch reduzieren – verbindliche Ziele im Landesentwicklungsprogramm definieren
01.02.2023 Antrag LEP-Teilfortschreibung II: Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen – Zentrale-Orte-System überarbeiten
01.02.2023 Antrag LEP-Teilfortschreibung I: Neustart in der Landesplanung – Partizipativen Prozess für eine Komplettfortschreibung starten
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen I - Mehr Handlungsspielraum für die Kommunen bei der Innenentwicklung
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen II - Flächenfraß durch steuerliche Anreize reduzieren
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen III - Ausfransen von Ortsrändern verhindern
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen IV - Flächenstatistik reformieren
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen V - Regionale Planungsverbände zu regionalen Entwicklungsagenturen weiterentwickeln
17.06.2020 Antrag Betonflut eindämmen VI - Ziellose Ansiedelung von Gewerbegebieten stoppen – Lockerungen des Anbindegebots zurücknehmen
02.10.2018 Anfrage Bauvorhaben in Schönau, Gemeinde Wegscheid
16.07.2019 Rede zur Aktuellen Stunde Heimat bewahren - Fläche sparen
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 stehen wir vor der Entscheidung, ob wir das erhalten, was uns stärkt, und das stärken, was uns schützt. Es geht [...]
Die Kindergrundsicherung kommt. Die Ampelregierung hat sie heute im Kabinett verabschiedet. Gemeinsam gehen wir einen wichtigen Schritt im [...]
Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Das wollen wir ändern. Werde jetzt mit uns aktiv für [...]