Tierschutzplan in der Nutztierhaltung für Bayern

Zur Weiterentwicklung des Tierschutzes fordern wir einen Tierschutzplan in der Nutztierhaltung für Bayern. Bei der Erarbeitung des Planes sollen gesellschaftlich akzeptierte und vom Tierhalter leistbare Haltungsbedingungen berücksichtigt werden, in denen der Schutz und das Wohlbefinden eines jeden Tieres transparent und nachvollziehbar sichergestellt ist.
Wichtig in diesem Zusammenhang sind ein fester Zeitplan, ebenso die Zwischenschritte und die Evaluierung der jeweiligen Maßnahmen.

Bedingungen für die Erarbeitung des Tierschutzplanes:

  • Weiterentwicklung des Tierschutzes
    • auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse
    • möglichst nicht im Alleingang, unter Einbeziehung der Betroffenen
    • unter Berücksichtigung der Erwartungen der Gesellschaft (gemeinsames Handeln und Mitgestalten)
  • nachprüfbare jederzeitige Sicherung der Tiergerechtheit durch
    • Intensivierung von Eigenkontrollen in Verbindung mit
    • amtlichen Kontrollen

unter Nutzung tierbezogener Tierschutzindikatoren, z.B. der 12 Indikatoren des Tierschutzes aus dem EU Welfare Quality Projekt:

 Tierschutzindikatoren für Tierschutzplan

Quelle: www.dbu.de/media/23071403445667ft.pdf

  • Optimierung der Sachkunde der mit Tieren umgehenden Personen durch Schulung / Fortbildung
  • Verbraucheraufklärung einschließlich
    • (einprägsamer) Tierschutzkennzeichnung sowie

      • Transparenz der Produktionszyklen

      • Förderung der Forschung

        • zu tiergerechten, wettbewerbsfähigen Haltungsverfahren
        • zur Evaluierung rechtlicher Vorgaben
        • Wertschätzung der Nutztiere
        • Anreizprogramme für (besonders) tiergerechte Haltungsverfahren
        • einen festen Zeitplan, Zwischenschritte, Evaluierung

      Derzeitige Situation in Bayern

      2012 wurde in Bayern der „Runde Tisch Tiergerechte Haltung von Nutztieren“ ins Leben gerufen. Er ist angesiedelt im Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Ziel des Runden Tisches ist es, praxisgerechte und gesellschaftsorientierte Lösungen zu erarbeiten, die den Tieren mehr Wohlbefinden ermöglichen, aber die heimische Nutztierhaltung auf wirtschaftlicher Grundlage nicht gefährden. Im Rahmen des vierten Treffens (innerhalb von vier Jahren) im Mai/Juni 2015 haben die Mitglieder eine „Gemeinsame Erklärung zur Rolle der Tierhaltung und zur Verbesserung des Tierwohls“ erarbeitet.

      Wir finden es lobenswert, dass die Bayerische Staatsregierung auch Interesse am Thema Tierschutz in der Nutztierhaltung zeigt. Bei der Umsetzung für mehr Tierschutz sind jedoch erhebliche Defizite festzustellen:Es fehlt der zeitliche Horizont und es sind etliche unverbindliche Formulierungen enthalten. Nachfolgend zwei Beispiele aus dieser Erklärung:

      1. 1.    Beispiel aus der gemeinsamen Erklärung:

      5. Schlachtung von hochträchtigen Nutztieren

      Die Schlachtung von hochträchtigen Nutztieren soll grundsätzlich vermieden werden. Bei Rindern, die zur Schlachtung anstehen, überprüft der Tierhalter den Trächtigkeitsstatus. Im Falle hochträchtiger Rinder (letztes Drittel der Trächtigkeit) soll nach Möglichkeit die Geburt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb abgewartet werden.

      „nach Möglichkeit“reicht nicht und lässt Ausnahmen zu. Sinnvoll sind klare Aussagen und Regelungen, dass Rinder im letzten Drittel der Gravidität nicht geschlachtet werden dürfen.

      Rinder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium* dürfen grundsätzlich nicht zur Schlachtung gelangen.

      So steht es in der „Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder“ zwischen dem Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz und 25 Vertreter von Politik, bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft, Erzeugern, Vermarktern sowie Organisationen von Tierärzten und Tierschutz-Verbänden.

       

      Rechtliche Situation Schlachtung tragender Rinder

      • Die Schlachtung tragender Rinder ist bisher tierschutzrechtlich grundsätzlich nicht geregelt.
      • Bislang ist nur der Umgang mit Föten von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung vor der Geburt geregelt, wenn sie für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden (vgl. § 14 Nr. 2 Tierschutz-Versuchstierverordnung).
      • Unzulässig ist der Transport eines Rindes innerhalb der letzten 10 % des Trächtigkeitsstadiums (vgl. Anhang I Kapitel I Nr. 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005).

      Da ein Rind in der Regel zum Schlachten transportiert wird, könnte die Transport-Verordnung greifen und eventuell zu einer Ordnungswidrigkeit führen, sofern der Amtstierarzt den Verstoß gegen die Transportverordnung meldet.

      Da bisher das Schlachten trächtiger Nutztiere rechtlich nicht geregelt ist, fordern die Unterzeichner der niedersächsischen „Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder“:

      Die Unterzeichnenden erwarten konkrete rechtliche Regelungen hinsichtlich der Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium und des Schutzes der Rinderföten sowie der Weitergabe von Informationen dazu an die für den Herkunftsbetrieb zuständige Veterinärbehörde.

      Verlässliche Zahlen, wie viele trächtige Rinder in Bayern pro Jahr geschlachtet werden, sind nicht zu ermitteln.

      1. 2.    Beispiel aus der gemeinsamen Erklärung zur Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz

      7. Tiergesundheit /

      Die Gesunderhaltung der Tiere ist vorrangiges Ziel und Aufgabe des Tierhalters. … Durch kontinuierliche Verbesserung in Zucht, Haltung und Management soll die Tiergesundheit verbessert und damit der Antibiotikaeinsatz weiter reduziert werden. Das Bayerische Aktionsbündnis gegen Antibiotikaresistenzen (BAKT) unterstützt die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Der Einsatz von Wirkstoffen, die in der Humanmedizin besonders wichtig sind, ist in der Tierhaltung möglichst zu vermeiden.

      Auch hier fehlen zeitliche Vorgaben und eindeutige Zielvereinbarungen.

      Unsere Forderungen

      • Der Antibiotikaeinsatz muss bis zum Jahr 2018 halbiert werden unter Auswertung der Daten, die von den Haltern von Masttieren seit Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle (1. April 2014) an eine staatliche Datenbank gemeldet werden. Die Meldungen an die Datenbank müssen streng kontrolliert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Tierhalter ihre Daten eingeben und dass diese Daten korrekt sind. Bei Verstößen (Nichteingabe oder unkorrekte Daten) muss sanktioniert werden. Sonst hat das ganze Eingabesystem keinen Sinn.
      • Wirkstoffe, die in der Humanmedizin besonders wichtig sind, müssen in der Tierhaltung verboten werden. Formulierungen wie „möglichst zu vermeiden“ lassen weiterhin Hintertürchen für den Missbrauch von Reserveantibiotika offen.
      • Mehr Transparenz
        Die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren werden auf der Seite des BLV (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht. Die Zahlen für Bayern sucht man vergeblich. Auf der Website des LGL, das federführend das Projekt zur Umsetzung der 16. AMG-Novelle begleitet, findet man viele warme Worte, aber weder aktuelle Zahlen für Bayern noch eine Einschätzung ob und was das Datensammeln bisher bewirkt hat.

      Rückblick

      Pelz

      Tierversuche

      Wir Grüne im Bayerischen Landtag sind für ein sofortiges Verbot von Tierversuchen an Primaten und eine baldige Abschaffung aller Tierversuche. Tierversuche für Kosmetika sind erfreulicherweise bereits verboten, Tierversuche für Medikamente jedoch zum Teil noch vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es für uns Grüne, dass die Forschung in Alternativen zu Tierversuchen, aber auch die Lehre und Ausbildung in Alternativmethoden stärker vorangetrieben und gefördert wird, um in naher Zukunft alle Tierversuche ersetzen zu können.

      Am 25. September 2015 hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erklärt, es sei sein langfristiges Ziel, Tierversuche komplett zu ersetzen. Kurzfristig wolle er Alternativmethoden noch stärker fördern. Das Ziel, „Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen“, findet sich auch in der Richtlinie 2010/63/EU. Die EU-Kommission fordert in Ihrer Drucksache C(2015) 3773 vom 03.06.2015 die Mitgliedstaaten auf, „noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die Richtlinie 2010/63/EU vollständig um- und durchzusetzen sowie aktiv an der Entwicklung alternativer Ansätze mitzuwirken.“

      Die gesellschaftliche Akzeptanz für Tierversuche schwindet rasant. Bayern muss vermehrt Anstrengungen unternehmen, im Sinne des Bundeslandwirtschaftsministers, der EU-Kommission und der bayerischen  Bevölkerung Alternativmethoden zu Tierversuchen zu fördern und Tierversuche zukünftig komplett zu ersetzen.

      Um ein umfassendes Bild über die derzeitige Situation bei Tierversuchen, über die zukünftige Entwicklung von Tierversuchen sowie über den Weg zum vollständigen Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden in Bayern zu erhalten, haben wir einen Berichtsantrag an die bayerische Staatsregierung gestellt.

      Rosi Steinberger, MdL, 3. November 2015

      Quellen:

      BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
      http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/05_Fachmeldungen/2015/2015_09_30_Fa_Antibiotikaabgabemenge_1HJ2015.html




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