Staatsregierung lässt Unwetter-Geschädigte aus Niederbayern im Regen stehen

Staatsregierung hält an Stichtag 1. Juli für Hochwasserhilfen fest

Staatsregierung hält an Stichtag 1. Juli für Hochwasserhilfen fest

"Es kann nicht sein, dass das Datum der Niederschläge über eine unbürokratische Hilfe entscheidet", missbilligt Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger aus Landshut die Entscheidung des bayerischen Finanzministeriums. Mit einem Brief hatte sich die Abgeordnete an Finanzminister Albert Füracker gewandt und nun Antwort bekommen. Darin bekräftigt dieser das Festhalten am Stichtag 1. Juli 2021 für Hochwasserhilfen. Geschädigte der Unwetter Ende Juni im Rottal und in Landshut gehen so im Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte der Staatsregierung weiter leer aus.

Das Programm für Hochwassergeschädigte in Bayern lässt Betroffenen eine unbürokratische Entschädigung bis zu 10.000 Euro zukommen. Der Haken dabei: dies gilt nur für Starkregenereignisse ab dem 01. Juli 2021. Für die Bewohner und Bewohnerinnen aus Niederbayern, wesentlich im Gebiet des Rottals und Landshut, ist diese Hilfe deshalb keine. Die Unwetter, Hagelschäden und Sturzbäche ereigneten sich bereits Ende Juni. Das bedeutet also: keine schnelle Hilfe für zerstörte Felder, abgedeckte Häuser und weggespülte Autos. Und das nur, weil die Unwetter wenige Tage „zu früh“ stattfanden. Rosi Steinberger kritisiert deshalb das beschlossene Soforthilfeprogramm.

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat unter Staatsminister Füracker (CSU) verweist auf Bundesvorgaben und reguläre Finanzhilfen, wie Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie oder steuerliche Hilfsmaßnahmen wie nach dem sogenannten Unwettererlass. Dafür braucht es allerdings höhere Hürden wie existenzielle Notlagen, unter die die Schäden vieler Betroffener im Bezirk Niederbayern nicht fallen.

„Wo schnelle Hilfe gebraucht wird, weil Häuser beschädigt wurden, weil Autos beschädigt wurden, durch Schlamm und zentimeterdicke Hagelkörner, da kommt sie nicht an, da wird sie vorenthalten. Das empfinden die Geschädigten zurecht als ungerecht“, macht Rosi Steinberger klar.

Hier der Brief an Staatsminister Albert Füracker und dessen Antwort.



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