Rückschlag für Einschränkung von atomwaffenfähigem Material

Grüne, Umweltinstitut und BN: Geheime CSU/CDU-Vereinbarung erlaubt Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit hochangereichertem Uran

Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching auf nicht-atomwaffenfähiges Uran verzögert sich immer weiter – auch mit Hilfe von CSU und CDU. Das zeigt eine Vereinbarung von Dezember 2020, die das Umweltinstitut München jetzt veröffentlicht hat. Das damals CDU-geführte Bundesforschungsministerium und das bayerische CSU-Wissenschaftsministerium erteilen der TU darin einen Freifahrtschein für den Weiterbetrieb mit hochangereichertem Uran (HEU), ohne einen verbindlichen Umrüstungstermin festzulegen.

Nach Ansicht von Rosi Steinberger, grüne Abgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, ist das ein herber Rückschlag für den weltweiten Versuch, die Verbreitung von atomwaffenfähigem Material einzuschränken. „Während andere Hochflussreaktoren in Europa und weltweit schon voll in der Umsetzung der Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran sind, versucht diese Vereinbarung alles auf die lange Bank zu schieben. Diese Vereinbarung kennzeichnet sich vor allem durch eine maximale Unverbindlichkeit und eine grenzenlose Zeitperspektive für die Umrüstung“, so Rosi Steinberger.

Mit der Vereinbarung versuchen die Söder-Regierung und die frühere Bundesregierung erneut die atomrechtlichen Bestimmungen zu unterlaufen. „Die neue Vereinbarung wurde ab 2016 offenbar satte vier Jahre verhandelt. Das Ergebnis ist ungeheuerlich: Der Wortlaut rechtfertigt es praktisch, die Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung auf ewig hinauszuzögern“, so Hauke Doerk, Atomreferent beim Umweltinstitut München e.V.. „Geradezu typisch ist, dass die Bayerische Staatsregierung es nicht für nötig gehalten hat, die Öffentlichkeit zu informieren. Es ist tatsächlich peinlich, ein so schwaches Dokument vorzulegen, nachdem die zuletzt gesetzte Frist zur Umrüstung bis 2018 schon mehr als zwei Jahre abgelaufen war.“

Auch aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. ist diese Vereinbarung ein weiterer Versuch der TU München die Umrüstung weiter hinauszuzögern. „Dabei ist die Sache glasklar: Die atomrechtliche Genehmigung hat der TU einen Betrieb mit hochangereichertem Uran nur bis 2010 erlaubt. Seither versucht die TU München durch atomrechtlich unbedeutende Vereinbarungen die Umrüstung zu verzögern. Es erweckt den Eindruck, die beteiligten Ministerien und die TU würden gemeinsame Sache machen und keiner von beiden hat ernsthaft Interesse, die atomrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Und dabei wäre eine Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung so einfach zu bewerkstelligen. Das einzufordern, erwarten wir uns eigentlich von einem Ministerium“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. „Das Vorgehen der TU München und der beteiligten Ministerien bestärkt uns nur darin, die laufende Klage gegen den illegalen Betrieb des Reaktors weiter mit Nachdruck zu verfolgen.“



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Anfragen und Anträge

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