11. Sitzung: Massive Gesetzesverstöße

In der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde offenbar, wie fahrlässig die zuständigen Behörden mit den offenkundigen Missständen bei Bayern-Ei umgingen.

Spätestens seit dem Jahr 2013 war den zuständigen Behörden bekannt, dass es bei Bayern-Ei zu massiven tierschutzrechtlichen Verstößen kam. Diese könnten auch ein Grund für die Salmonellen-Ausbrüche in den Jahren 2014/ 2015 gewesen sein. Das Sachgebiet Tierschutz des LGL begleitete zwischen 2010 und 2017 mehrere Stallkontrollen an den unterschiedlichen Bayern-Ei-Standorten. Hierbei wurden zahlreiche tierschutzrechtliche Verstöße, wie überfüllte Käfige, Verletzungsgefahren in den Käfigen, Anzeichen von sogenanntem Federpicken, Befall mit der roten Vogelmilbe und nicht tierschutzkonforme Beleuchtung festgestellt. Schon 2013 wurde entdeckt, dass die eigentlich täglich vorgeschriebenen Tierkontrollen lediglich montags und freitags durchgeführt werden. Hintergrund dieser Kontrollen ist einerseits Verletzungen bei den Tieren zu entdecken andererseits tote Tiere aus den Käfigen zu entfernen. Die Kadaver der Tiere stellen ein Keimreservoir dar und können auch bei der Vermehrung der gefährlichen Salmonellen Enteritidis eine Rolle spielen. Bei den Behördenkontrollen wurden immer wieder auch Tiere gefunden, die schon deutlich länger als 24 Stunden tot waren. Das Kontrollverhalten war zu diesem Zeitpunkt höchst tierschutzwidrig, so eine Amtstierärztin des LGL. Das LGL hat allerdings keine Befugnisse, vor Ort Anordnungen zu treffen. Es wird von den Kreisverwaltungsbehörden lediglich zur Unterstützung angefordert, der Vollzug bleibt aber immer bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Tierschutz schreiben nach derartigen Kontrollen fachliche Gutachten und geben Empfehlungen ab. Größtenteils bekommt das LGL nicht einmal mit, welcher ihrer Ratschläge überhaupt umgesetzt wurde. Auch das StMUV wurde über gravierende Verstöße durch das LGL unterrichtet. Unternommen hat es offenbar lange nichts.

Bei Bayern-Ei besteht der Verdacht, dass die Behörden im Bereich Tierschutz keine Anordnungen gegenüber dem Unternehmer ausgesprochen haben, die den Empfehlungen des LGL entsprachen. Sonst wären nicht immer wieder die gleichen Verstöße festgestellt worden. Sogar bei der Sonderkontrolle im Mai 2015 an allen Bayern-Ei-Standorten, also bereits weit nach dem Ausbruchsgeschehen im Sommer 2014, wurde wieder festgestellt, dass die Käfige nicht in ausreichender Intensität kontrolliert wurden. Es wäre aber beispielsweise möglich gewesen, gegenüber dem Unternehmer entsprechende Anordnungen auszusprechen. In einem Betrieb wie Bayern-Ei hätte dies insbesondere eine deutliche Aufstockung des Personals bedeutet, da für die Kontrolle der mehrstöckigen Käfigreihen viel Personal erforderlich ist. Das Nichteinhalten der täglichen Kontrollfrequenz stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dadurch Leiden für die Tiere entstehe, handle es sich sogar um eine Straftat, so eine Zeugin. Ebenfalls bereits im Jahr 2013 bestand seitens des LGL der Verdacht, dass sich deutlich mehr Tiere als erlaubt in den Ställen befanden. Sie hätten damals die Empfehlung abgegeben, die Zahlen über Einstallung, Ausstallung und Schlachtung abzugleichen. Auf diese Art und Weise kann ein Überbesatz relativ einfach festgestellt werden, ohne dass eine Zählung im Stall erfolgen muss, die bei über 8000 Käfigen nur sehr schwer umsetzbar wäre. Auch dies erfolgte offenbar nicht. Stattdessen beklagten sich in den vergangenen Sitzungen die Kreisverwaltungsbehörden über Personalmangel und rechneten vor, dass es mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich sei, jeden einzelnen Käfig zu kontrollieren und die Hühner zu zählen. Erst im Jahr 2015 konnte ein Überbesatz festgestellt werden, der auch an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet wurde. Rosi Steinberger, verbraucherschutzpolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Ei“: „Die Behörden hätten hier tätig werden müssen, um das Tierwohl zu gewährleisten. Für mich ist der Gedanke unerträglich, dass bei Bayern-Ei die Hennen über Jahre unter derartigen Bedingungen gehalten wurden.“ Spezialeinheit nicht zu Kontrollen angefordert Seit dem Jahr 2006 gibt es die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit beim LGL, die jederzeit zur Unterstützung bei behördlichen Kontrollen angefordert werden kann. Allerdings haben die Landratsämter an den Standorten von Bayern-Ei von dieser Möglichkeit in den Jahren 2011 bis 2015 nie Gebrauch gemacht. Erst im Mai 2015 war die Spezialeinheit bei den durch das StMUV angeordneten Sonderkontrollen dabei. Dabei wurden in der Eierpackstelle Altverschmutzungen und Mängel bei Reinigung und Desinfektion festgestellt. Hierbei kam auch heraus, dass die Reinigungs- und Desinfektionspläne der Firma nicht den vorgeschriebenen Standards entsprachen. So wurde bspw. ein Desinfektionsmittel falsch verwendet. Diese Mängel hätten den Behörden schon bei ihren früheren Kontrollen der Eierpackstelle auffallen können, denn dabei werden genau diese Konzepte überprüft. Im Nachgang der Sonderkontrolle musste die Firma ein neues Konzept zur Reinigung und Desinfektion beim LGL vorlegen, das erst nach einer Überarbeitung genehmigt wurde. „Es ist mehr als bedauerlich, dass auch dieser Schritt erst im Jahr 2015 und nicht schon deutlich früher erfolgte“, so Rosi Steinberger. Insbesondere ist es unverständlich, dass sich die Kreisverwaltungsbehörden über Überlastung beschweren, aber gleichzeitig nicht auf die Unterstützung der Spezialeinheit zurückgreifen, obwohl sie offenbar von den Aufgaben überfordert waren.

Mangelhafte Krisenbewältigung

Schon jetzt kann man wohl sagen, dass die Behörden das Ausbruchsgeschehen im Jahr 2014 wohl unterschätzt haben. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass einige Maßnahmen nicht zielführend bzw. nicht ausreichend waren. Diesbezüglich gibt es auch bereits Reaktionen aus dem Ministerium in Form von Handlungsanweisungen für die Behörden. Man kam im Nachhinein zu der Erkenntnis, dass die Standorte von Bayern-Ei, die aus mehreren Stallgebäuden bestanden, grundsätzlich als epidemiologische Einheit zu betrachten seien, so ein Zeuge. Das bedeutet, dass Maßnahmen nicht nur für einzelne Ställe, sondern für alle Ställe getroffen hätten werden müssen, da diese untereinander verbunden sind und es so immer zur Übertragung von Verunreinigungen von Stall zu Stall kommen könnte. Diese Erkenntnis hatte man im Juli 2014 in Ettling offenbar noch nicht. Hier wurden in einen Stall neue Hühner eingestallt, obwohl sich in den anderen noch die alte Herde befand. Im Rückblick wäre es notwendig gewesen alle Ställe auszustallen, einen gleichzeitigen Leerstand aller Ställe von mindestens 10 Tagen anzuordnen und erst dann eine neue Herde einzustallen. Am 12.08.2014 wurde in Absprache mit dem LGL eine Reinigung und Desinfektion der Eierpackstelle an zwei Standorten von Bayern-Ei angeordnet. Man einigte sich darauf, dass eine erneute Beprobung der Eier zwar nicht sofort nach Durchführung der Maßnahmen, aber kurz danach erfolgen sollte. Die Beprobung in Ettling erfolgte am 14.08.2014, in Niederharthausen aber erst am 26.08.2014. Beide Ergebnisse waren positiv auf Salmonellen. Die Beprobung in Niederharthausen hätte ihm viel zu lange gedauert, so der Leiter der Spezialeinheit des LGL. Er erkundigte sich sogar am 21.08.2014, wo denn die Probe bleibe. Darüber hinaus gab es keine Anordnung von den zuständigen Behörden an den Unternehmer den Reinigungs- und Desinfektionserfolg bspw. mit einer sogenannten Abklatschprobe nachzuweisen, kritisierte der Zeuge. Es sei nicht ausreichend, einfach nur zu belegen, dass die Maßnahmen durchgeführt seien. Rosi Steinberger: „Die Behörden wurden zwar tätig, allerdings waren die Maßnahmen einerseits nicht ausreichend, z.B. im Bereich Tierschutz, und andererseits prüften sie in mehreren Fällen nicht ordentlich nach, ob ihre Anordnungen auch korrekt umgesetzt wurden.“

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