13. Sitzung: Defizit an Informationen bei Behörden

Rosi Steinberger und der Untersuchungsausschuss Ei befragten Zeuginnen und Zeugen des Gesundheits-, Landwirtschafts- und Umweltministeriums und der Staatsanwaltschaft Regensburg.

In der 13. Sitzung des UA Ei wurde deutlich, dass der Informationsaustausch der Behörden untereinander - Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) - zur Zeit des Salmonellengeschehens in den Jahren 2014 und 2015 mangelhaft war. So wurde die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die für die Kontrollen der Eierpackstellen zuständig und dem StMELF zugeordnet ist, erst im September 2014 durch das Landratsamt Straubing von dem Salmonellengeschehen bei Bayern-Ei informiert. Umgehend wurde das StMUV kontaktiert, von dem es nur hieß, dass der Fall schon lange bekannt sei und man sich kümmere. Laut des zuständigen Mitarbeiters des StMELF gab es zum damaligen Zeitpunkt keine schriftliche Regelung, in welchen Fällen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden das LfL über Salmonellen in Geflügelbetrieben informieren muss. Manchmal sei man informiert worden, manchmal auch nicht. Obwohl zum Beispiel im Fall Bayern-Ei Bescheide ergingen, dass nur noch Eier der Klasse B verkauft werden dürfen. Diese Eier müssen an weiterverarbeitende Betriebe abgegeben werden, die sie hoch erhitzen und damit die Salmonellen abtöten. Für die Kontrolle, ob die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, ist wiederum das LfL zuständig, weil es die Einhaltung der Marktordnung kontrolliert. Rosi Steinberger, verbraucherschutzpolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss ‚Ei‘: „Das LfL hätte umgehend, schon im Juli 2014, über die Salmonellenfunde bei Bayern-Ei informiert werden müssen, um tätig werden zu können.“ Weil auch das StMELF erkannte, dass der Informationsaustausch verbesserungswürdig war, wurde ein Leitfaden erstellt, um die Vorgehensweise bei Salmonellenfunden zu vereinheitlichen. Auch die Staatsanwaltschaft Regensburg, die für das Verfahren gegen den Bayern-Ei- Inhaber Stefan Pohlmann zuständig ist, bekam das Informationsdefizit zu spüren. Sie erfuhr gar erst von einem Journalisten von den Vorgängen bei Bayern-Ei und leitete nach weiteren Recherchen ein Ermittlungsverfahren ein. Auf die Nachfrage bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, weshalb man nicht informiert wurde, hätte es keine Antwort gegeben. Ausbruchsteam ohne Ausbruch Als im Juli 2014 die Salmonellenwarnschwelle überschritten wurde, also eine Häufung von Salmonellenfällen beobachtet wurde, wurde am LGL ein Ausbruchsteam gegründet, um herauszufinden, ob es sich um ein sogenanntes Ausbruchsgeschehen handelt. Ein solches liegt vor, wenn es zwei oder mehr Personen mit einer gleichartigen Erkrankung gibt, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang, beispielsweise eine örtliche Häufung, festgestellt werden kann. Die zuständigen Gesundheitsämter schickte an alle in Bayern an Samonella Enteritidis Phagentyp 14b Erkrankten, insgesamt 91 Personen, einen Fragebogen, um die Einkaufs- und Essensgewohnheiten abzufragen. Gleichzeitig ermittelte das LGL die Lieferwege der Firma Bayern-Ei, die wegen der Ausbruchsgeschehen in Frankreich, England und Österreich damals im Fokus stand. Laut einer Zeugin des StMGP konnte in Bayern aber kein Zusammenhang zwischen den Eiern von Bayern-Ei und den Erkrankten hergestellt werden, sodass ein Ausbruchsgeschehen verneint wurde. Allerdings wurden auch nur 55 Prozent der Fragebögen zurückgeschickt, zudem können sich viele Menschen oft nicht mehr erinnern, was sie in den Tagen vor der Erkrankung genau gegessen haben. „Die Aussagekraft dieser Fragebögen ist also nicht allzu hoch“, so Rosi Steinberger. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg, die im Januar 2017 Anklage gegen Stefan Pohlmann erhob, bei 86 überwiegend aus Bayern stammenden Erkrankten einen Zusammenhang erkennen konnte. (Berichterstattung Süddeutsche Zeitung!)

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