Untersuchungsausschuss "Ei"

Rosi Steinberger, verbraucherschutzpolitische Sprecherin, vertritt die grüne Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss "Ei". Ihrer Ansicht nach hätte der Skandal, der mindestens ein Todesopfer forderte, vermieden werden können, wenn die Staatsregierung von Anfang an korrekt kontrolliert und gehandelt hätte.

„Der Salmonellenskandal bei Bayern-Ei offenbart das Versagen des bayerischen Kontrollsystems inklusive der zuständigen Minister, die viel zu wenig zum Schutz der bayerischen Verbraucherinnen und Verbraucher getan haben. Es hat den Anschein, als würde hier ein großes Unternehmen geschont – und das zulasten der Menschen. Es ist unverständlich, warum die Firma Bayern-Ei nicht wesentlich schneller als Ursache des Salmonellenausbruchs identifiziert wurde.“

Der Untersuchungsausschuss müsse zudem eine nachhaltige Wirkung entfalten, so Rosi Steinberger weiter. „Wir müssen nach strukturellen Fehlern im Kontrollsystem suchen. Kann es sein, dass man in Bayern Hinweise aus anderen Ländern ignoriert hat? Weshalb hat man aus früheren Lebensmittelskandalen offensichtlich nichts gelernt? Ein Skandal von dieser Dimension darf bei uns nie mehr passieren!“ Das Gremium hat noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 seine Arbeit aufgenommen.

14. Sitzung: Wenn man ehrlich ist, sollte man sagen, es waren doch die Eier in Bayern

Bis heute tut sich die Staatsregierung schwer mit der Aussage, dass der europaweite Salmonellenausbruch im Jahr 2014 auf die Eierfabriken von Bayern-Ei in Niederbayern zurückzuführen sei. Diesen Zweifel räumte ein Zeuge des Robert-Koch-Instituts (RKI) gründlich aus. Aufgrund von molekular-biologischen Untersuchungen sei der Zusammenhang mit größter Wahrscheinlichkeit herzustellen.

Andere Länder sind bei der Untersuchung von Salmonellenausbrüchen viel weiter, das brachten auch die Aussagen von zwei Zeugen der englischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) zutage. Vor allem in England war schon 2014 eine viel differenziertere Methode im Einsatz, das sogenannte Whole Genome Sequencing (WGS). Mit dieser Methode lässt sich die Verwandtschaft von Salmonellenstämmen mit einer Wahrscheinlichkeit bis zu 95% feststellen. Während die WGS in England bei Salmonellenuntersuchungen mittlerweile standardmäßig durchgeführt wird, ist dies in Deutschland noch nicht einmal bei der veralteten und viel ungenaueren Phagentypisierung der Fall. Wie eine ehemalige Mitarbeiterin des RKI berichtete, werde zum Teil noch nicht einmal der Salmonellenstamm bestimmt: viele Salmonellenproben, die das RKI erreichten, seien nur ganz allgemein als Salmonellen klassifiziert. Ein Salmonellenausbruch lässt sich auch diese Weise wohl schwer aufklären. Obwohl man in England über die neueste Technik verfügte, konnte man den deutschen Behörden mit genaueren Analysen nur sporadisch helfen, da dafür schlicht die Kapazitäten nicht ausreichten, berichteten die Zeugen von PHE. Das Land war im Sommer 2014 mit 287 Erkrankten am stärksten von dem europaweiten Salmonellenausbruch rund um Bayern-Ei betroffen. „Die Behörden in Bayern haben die Ursache nicht aufklären können, weil sie dazu nicht das nötige Instrumentarium hatten“, schlussfolgert Rosi Steinberger. Das heiße aber noch lange nicht, dass man damals die „Ursache Bayern-Ei“ ausschließen konnte. In Bezug auf die Erkrankungen in Bayern sei man damals nach der Methode vorgegangen, wir wissen nichts, also tun wir auch nichts. Es gab aber schon 2014 die Erkenntnis des RKI, dass es eine ungewöhnliche Häufung eines bestimmten Salmonellentyps in Bayern gegeben hat. Und dieser Salmonellentyp war für die Ausbrüche in Frankreich und Österreich verantwortlich. Hätte man hier akribischer nachgeforscht, so hätte man mehr herausfinden können, so der Zeuge des RKI. Die Experten des Robert Koch Instituts hätten dabei auch behilflich sein können – diese Hilfe habe Bayern allerdings abgelehnt. „Wenn man ehrlich ist, sollte man sagen, es waren doch die Eier in Bayern“, fasst Rosi Steinberger die Aussagen des Zeugen zusammen. Zuständigkeit für öffentliche Warnung bleibt weiter ungeklärt Wer im Ministerium für die öffentliche Warnung zuständig war, konnte auch diese Ausschusssitzung nicht endgültig klären. Der zuständige Abteilungsleiter war im Urlaub, der Stellvertreter hatte damit nichts zu tun, der Referatsleiter kann sich nicht erinnern, ob er dazu überhaupt eine Stellungnahme abgegeben hat. Am Ende wird das nur der damals zuständige Minister aufklären müssen. „Zumindest wissen wir jetzt, welche Vermerke er damals bekommen hat. Dabei ist uns aufgefallen, dass die Kurzfassung nicht immer der Wahrheit entsprochen hat. Ob der Minister die Langfassung überhaupt gelesen hat, wird er uns im März sagen müssen. Wir sind schon gespannt, wie weit seine Erinnerung reichen wird.“, erklärt Rosi Steinberger.

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