Alternativen zu Tierversuchen - Tierleid verhindern

Die Zahl der Tierversuche steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Gerade der Raum München entwickelt sich derzeit mehr und mehr zu einem Zentrum der Tierversuche. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Pharmakonzerne erweitern ihre Tierversuchseinrichtungen. Jährlich werden über 3 Millionen Tierversuche in Deutschland[1], in Bayern ca. 300.000, für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke durchgeführt. (In der EU waren es 11,5 Millionen Tiere im Jahr 2011). Tiere werden mit Krankheiten infiziert, für Medikamententests verwendet und sterben oft während der Versuche oder werden anschließend getötet.

Die Pflicht zu Tierversuchen ist in 20 Gesetzen und Vorschriften geregelt. Tierversuche werden angewandt bei

  • der Herstellung von oder der Qualitätskontrolle bei Produkten oder Geräten in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin
  • Toxikologischen Untersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Produkten und Geräten
  • der Diagnose von Krankheiten
  • der Untersuchung und Prüfung der Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • der Arzneimittelzulassung
  • der Prüfung von Alt-Chemikalien nach der EU-Chemikalienverordnung REACH.

Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin werden bis zu 45 Millionen Tiere für das Testprogramm nach der EU-Chemikalienverordnung REACH verbraucht, wenn nicht ausreichend tierversuchsfreie Methoden zum Einsatz kommen und die vorhandenen Daten nicht hinreichend ausgewertet werden, um Doppelversuche zu vermeiden.

Die (staatliche) Förderung von Tierversuchen wird von Experten auf mehr als eine Milliarde Euro geschätzt, die Forschung nach Ersatzmethoden dagegen wird mit gerade mal ca. zehn Millionen Euro gefördert.

Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Der Staat ist verpflichtet, diesem Aspekt auch bei den Tierversuchen Rechnung zu tragen. Dazu gehört für uns, Tierversuche wo immer es geht zu vermeiden.

Trotz ihrer Mängel wäre die EU-Richtlinie zu Tierversuchen[2], die 2010 in Kraft trat, eine Chance, wirksame Einschränkungen bei Tierversuchen gesetzlich festzulegen. Da die Umsetzung in deutsches Recht völlig unzureichend ist, soll das deutsche Tierschutzgesetz in Kürze von der EU-Kommission überprüft werden[3].

Wir stellen uns die Frage, inwieweit die Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind. Aspirin, Ibuprofen, Insulin u.a. wären nach Ergebnissen aus Tierversuchen nie auf den Markt gekommen, da diese Medikamente von Tieren nicht vertragen werden. Contergan war im Tierversuch unauffällig, führte bei schwangeren Frauen jedoch zu missgebildeten Kindern.

Tierversuche müssen, wo immer möglich, durch moderne, wissenschaftlich anerkannte Alternativverfahren ersetzt werden. Deshalb halten wir eine verstärkte Erforschung von Ersatzmethoden für dringend notwendig. Dazu muss auch die Vergabepraxis für Fördermittel auf den Prüfstand. Anstatt eine Milliarde von Steuergeldern in Tierversuche zu stecken, müssen wir mehr in die Forschung an Alternativmethoden investieren. Darauf zielt auch unser aktueller Haushalts-Antrag im Bayerischen Landtag, in dem wir mehr Geld für die Forschung an Alternativmethoden fordern.

Ebenso muss das Prozedere bis zur amtlichen Anerkennung von tierversuchsfreien Methoden verkürzt werden. Bisher dauert die Anerkennung im Durchschnitt mehr als zehn Jahre. Die Anwendung anerkannter/vergleichbarer tierversuchsfreier Methoden muss zwingend vorgeschrieben werden. In-vitro-Forschung muss zum Standard in deutschen Laboren werden.

Wir setzen uns weiterhin ein für eine richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Vorgaben (nach Prüfung des deutschen Tierschutzgesetzes durch die EU-Kommission) und ein Ende unnötiger und tierquälerischer Versuche. Deshalb fordern wir die verstärkte Forschung nach Alternativen zu Tierversuchen und deren intensiveren Einsatz.

Rosi Steinberger
Sprecherin für Verbraucher- und Tierschutzpolitik
sowie für Forschungspolitik

Bündnis90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

16.Oktober 2014

[1] www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/2014-TierversuchszahlenGesamt.html

[2] Richtlinie 2010/63/EU der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

[3] Antwort der Kommission auf offenen Brief: www.claudia-haemmerling.de/2014/ob-tierversuche-antwort.pdf, 16.10.2014

 



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