Rede im Plenum zur Kennzeichnungspflicht bei Pelzen

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesetzliche Pelzkennzeichnung einführen (Drs. 17/2329)

Ich eröffne die Aussprache und darf als Erster der Frau Kollegin Steinberger das Wort erteilen.

Rosi Steinberger (GRÜNE): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar schon etwas spät, aber heute doch noch ein guter Tag, um über Pelze zu reden.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Es ist draußen zwar noch relativ warm, aber es lässt sich nicht bestreiten, dass der Winter vor der Türe steht und sich viele Menschen zurzeit mit Winterkleidung eindecken. Ich erinnere dazu an einen Bericht von "Panorama" gestern Abend, der genau unsere Argumentation aufgegriffen hat. Vielleicht haben Sie den Bericht ja gesehen.

Wir stellen seit einiger Zeit fest, dass Pelze immer mehr in Mode kommen. Es sind dies nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern es ist Pelz als Accessoire, als schmückendes Beiwerk. Viele Kundinnen möchten nun wissen, ob der Artikel, den sie kaufen möchten, echten Pelz enthält. Sie erfahren es nicht. Und noch eines ist wichtig: Viele Kundinnen möchten wissen, von welchem Tier der Pelz stammt, aus welchem Land und aus welcher Haltung.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das erfahren die Kundinnen auch nicht. Es gibt zwar die EU-Textilkennzeichnungs­verordnung, doch nach dieser müssen Echtpelze nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie weniger als 20 % des Gewichtanteils eines Textils ausmachen. Sie haben richtig gehört: weniger als 20 %! Wenn das der Fall ist, muss auch nur mitgeteilt werden, dass es sich um Material tierischen Ursprungs handelt, mehr nicht. Bei Gewichtsanteilen über 20 % muss gar nichts mehr gekennzeichnet werden. Hier handelt es sich also um ein klassisches Informationsdefizit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Großteil aller bei uns gekauften Pelze stammt aus China. Wir wissen aus verschiedenen Berichten, dass die Haltung von Pelztieren in diesem Land oft unter tierquälerischen Bedingungen stattfindet. Schlimmer noch: Die Produktion von Tierfellen unter solchen Bedingungen ist heute oft billiger als die Herstellung von Kunstpelz. Das ist ein Skandal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb möchten wir die Kennzeichnungspflicht für Pelze einführen. Nun werden Sie vermutlich einwenden, dass Bayern in diesem Bereich keine Gesetzgebungskompetenz hat. Das ist richtig.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das hat die CSU-Fraktion in ihren Anträgen allerdings nie gestört. - Schauen wir doch einmal, was die Pelzbranche selbst dazu sagt. Da gibt es eine Homepage, auf der man Folgendes lesen kann: Verbraucher sollen das Recht haben, aufgrund von sachlicher und akkurater Information zu wählen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das finden wir auch!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Verbraucherinnen sind heute kritischer denn je. Wir sollten ihnen die Möglichkeit geben, beim Einkauf nach objektiven Kriterien zu entscheiden. Wenn wir keine Kennzeichnungspflicht haben, entscheiden die Kundinnen nach Preis oder nach Aufmachung. Sie wählen damit oft unbewusst Produkte aus tierquälerischer Haltung, obwohl sie das vermutlich gar nicht wollen. Wenn also Sie, meine Damen und Herren der Regierungsfraktion, ein Interesse an einer nachhaltigen Produktion von Tierfellen haben, sollten Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben uns bei unserem Antrag auf die Schweizer Verordnung bezogen, die dazu einen guten Ansatzpunkt liefern kann. Natürlich müssen wir sie nicht eins zu eins übernehmen, aber sie wäre ein guter Ansatz, mit dem wir weiterkommen könnten. Ich bitte Sie also um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Präsidentin Barbara Stamm: Danke schön.

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Redebeiträge

14.12.2016 Rede zum Doppelhaushalt 2017/2018 Verbraucher- und Tierschutz

15.10.2014 Rede zum Antrag Gesetzliche Pelzkennzeichnung einführen

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