Wer Tierschutz will, braucht bessere Kontrollen

MdL Steinberger fordert konsequenteres Vorgehen

„Wenn bei einer Tierhaltung Mängel festgestellt werden, dann muss auch konsequent nachkontrolliert werden, bis alles passt und kein Tier mehr leidet“, fordert MdL Rosi Steinberger. Anlässlich der Auflösung einer privaten Tierhaltung in Kirchham im Landkreis Passau hat sie hierzu eine schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung gestellt.

„Ich wollte wissen, wie es soweit kommen konnte, dass ein privater Halter unter erschreckenden Bedingungen hunderte von Tieren halten konnte“, begründet die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz im Landtag ihre Anfrage. Mehrere 100 Tiere wurden Ende Januar beschlagnahmt. In der Antwort des Ministeriums steht auch, dass die Tierhaltung die Merkmale des „animal hoarding“, also des krankhaften Sammelns von Tieren, aufwies. Betroffene brauchen oft selbst Hilfe. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden diese Fälle nicht sich selbst überlassen.

„Deshalb ist es für mich unverständlich, dass zwar den zuständigen Mitarbeitern der Behörden Mängel bereits 2017 und 2018 aufgefallen sind, aber keine konsequenten Nachkontrollen folgten, ob diese beseitigt wurden“, sagt Steinberger. Laut Schreiben des Ministeriums fand erst im Sommer 2020 eine Kontrolle durch die zuständige Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und die Regierung von Niederbayern statt, externe Experten seien ebenfalls hinzugezogen worden. Dabei sei eine Vielzahl von Verstößen unter anderem gegen das Tierschutzrecht festgestellt und dass die Tierhaltungsbedingungen in verschiedenen Bereichen trotz Anordnungen nicht verbessert worden waren. „Erst im Laufe des Jahres 2020 erfolgten also engmaschige Kontrollen nachdem trotz Aufforderung zu wenig passiert ist“, stellt die Landtagsabgeordnete fest.

„Dabei hätten konsequente Überprüfungen nach den ersten Problemen 2017/2018 wahrscheinlich Tierleid verhindern können“, so Steinberger. „Aufgrund von Aktenaufbewahrungsfristen ist leider nur bekannt, dass die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die Tierhaltung seit 2010 Bescheid weiß, aber Informationen nur für den Zeitraum von Januar 2016 bis Januar 2021 hat.“ Dadurch kann die Landtagsabgeordnete nicht ausschließen, dass es bereits in den sechs Jahren zwischen 2010 und 2016 erste Verstöße gegen das Tierschutzrecht gab. „Staatsanwaltliche Ermittlungen wie sie jetzt gegen den Halter durchgeführt werden, dürfen nur der letzte Schritt sein, wenn es darum geht Verstöße gegen den Tierschutz zu ahnden. Tierschutz setzt vorher an, und zwar bei regelmäßigen konsequenten Kontrollen. Wenn man weiß, dass es wo Probleme gibt, muss man dort auch öfters hinschauen“, so die Abgeordnete.

Schriftliche Anfrage Auflösung einer privaten Tierhaltung in Kirchham

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Redebeiträge

14.12.2016 Rede zum Doppelhaushalt 2017/2018 Verbraucher- und Tierschutz

15.10.2014 Rede zum Antrag Gesetzliche Pelzkennzeichnung einführen

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